Neue Düngeregeln: Bodennahes Ausbringen und verkürzte Einarbeitungsfrist
Mit dem Auslaufen der Übergangsfrist am 1. Februar 2025 sind Landwirte in Deutschland verpflichtet, flüssige organische Düngemittel, einschließlich Gärreste, auf Grünland und im mehrschnittigen Feldfutterbau nur noch streifenförmig oder direkt in den Boden eingebracht auszubringen. Die herkömmliche Breitverteilung ist ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich nicht mehr zulässig.
Zudem verkürzt sich die Einarbeitungsfrist für Gülle auf unbestellten Ackerflächen von bisher vier Stunden auf nunmehr eine Stunde nach Beginn der Ausbringung. Diese Maßnahme dient der Reduzierung von Ammoniakemissionen.
Regionale Anpassungen und Ausnahmen
Einige Bundesländer haben spezifische Anpassungen vorgenommen, um den regionalen Gegebenheiten gerecht zu werden:
- Baden-Württemberg: Hier wurde der maximal zulässige Trockensubstanzgehalt für Rindergülle von 2 % auf 4,6 % angehoben. Diese Anpassung soll den Betrieben mehr Flexibilität bei der Gülleausbringung ermöglichen. Dennoch bleibt die Pflicht zur bodennahen Ausbringung bestehen, wobei unter bestimmten Bedingungen Ausnahmen genehmigt werden können.
- Niedersachsen: In Niedersachsen wurden die Mindestwirksamkeitswerte für die Stickstoffausnutzung von Gülle angepasst. Ab dem 1. Februar 2025 gelten für Rindergülle 60 % (vorher 50 %) und für Schweinegülle 70 % (vorher 60 %). Diese Werte sind bei der Düngung zu berücksichtigen, um den ermittelten Düngebedarf einzuhalten.
Wichtige Hinweise für Landwirte
Landwirte sollten sich frühzeitig über die spezifischen Regelungen in ihrem Bundesland informieren, da es regionale Unterschiede geben kann. Es ist ratsam, die zuständigen Landwirtschaftsministerien oder -kammern zu kontaktieren, um detaillierte Informationen und mögliche Ausnahmen zu erhalten.
Die neuen Regelungen zielen darauf ab, die Ammoniakemissionen zu reduzieren und somit einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten. Durch die bodennahe Ausbringung von Gülle können Nährstoffverluste minimiert und die Effizienz der Düngung gesteigert werden.
Abschließend ist es für Landwirte essenziell, sich mit den neuen Anforderungen vertraut zu machen und ihre Ausbringungstechniken entsprechend anzupassen, um sowohl den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen als auch eine nachhaltige und umweltgerechte Landwirtschaft zu fördern.