Vorausdenken mit Gülle: Welche Nährstoffe sind bereits ausgebracht?
Mitte Mai ist ein geeigneter Zeitpunkt, um eine Zwischenbilanz zu ziehen: Wie viel Stickstoff (N), Phosphat (P₂O₅) und Kaliumoxid (K₂O) wurde bereits über Wirtschaftsdünger wie Gülle ausgebracht? Diese Übersicht dient nicht nur der Dokumentation, sondern hilft auch dabei, die verbleibenden Nährstoffspielräume im Sinne der Düngeverordnung zu ermitteln.
Für spätere Düngemaßnahmen – auch im Getreide – gilt: Eine Düngebedarfsermittlung ist in jedem Fall vor der Ausbringung verpflichtend, selbst wenn die Bestände sich bereits in der späten Entwicklung befinden.
In viehstarken Betrieben oder in Nitratkulissen (rote Gebiete) ist die zulässige Stickstoffmenge aus organischen Düngern oft bereits ausgeschöpft. Das bedeutet, dass für eine Ausbringung von Festmist im Spätsommer unter Umständen kein pflanzenbaulicher Bedarf und kein rechtlicher Spielraum mehr besteht. Eine Vorratsdüngung für das nächste Frühjahr ist nach aktueller Rechtslage nicht zulässig.
Wird Gülle oder Festmist dennoch ausgebracht, muss dies durch eine dokumentierte Nährstoffbedarfsermittlung abgedeckt und mit dem jährlichen Nährstoffsaldo abgestimmt sein.
Auch die Lagerung überschüssiger Wirtschaftsdünger unterliegt strengen Anforderungen: Nur dicht ausgebaute und genehmigte Lagerstätten dürfen genutzt werden. Eine Zwischenlagerung auf dem Feld ist nur in engen Zeitfenstern und unter bestimmten Bedingungen zulässig, da bei unsachgemäßer Lagerung Nährstoffverluste drohen und Umweltauflagen verletzt werden könnten.