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Düngung

Noch die letzten Dinge abhaken

Das Ende des Kalenderjahres ist in Sicht, die ersten Frostnächte sind da und die Feiertage stehen langsam vor der Tür. Das Vieh ist im Stall, Zeit, die letzten Dinge für die „Winterruhe“ Ihrer Grün- und Ackerlandflächen zu erledigen.

Wenn alle notwendigen Maßnahmen durchgeführt worden sind, haben Sie noch begrenzte Möglichkeiten, Anpassungen vorzunehmen.

Zur Erinnerung führen wir einige Punkte auf, die zu beachten sind.

  • Stellen Sie sicher, dass die Entwässerung der Parzellen in Ordnung ist. Sind alle Wasserabflüsse offen? Kontrollieren Sie die Drainage und spritzen Sie nur, wenn es nötig ist, um Schäden zu vermeiden.
  • Prüfen Sie, ob das Gras auf den Grünlandflächen die richtige Höhe hat (7-10 cm), um das Risiko von Frostschäden und Erstickung/Verrottung zu minimieren. Je nach den Bedingungen kann eine Herde zu diesem Zeitpunkt noch hilfreich sein.
  • Zu beachten ist, dass nach der neuen Düngeverordnung im Zeitraum vom 01.11. bis einschließlich 15.02. in der gelben/roten Gebiete keine Komposte mit wesentlichem N- und P2O5-Gehalt ausgebracht werden dürfen. Für die grünen Gebiete gilt die Sperrfrist zwischen 1.12. bis zum 15.01.
  • Die neue Düngeverordnung sieht strenge Obergrenzen für die Stickstoffdüngung ab dem 1. September bzw. nach der Ernte von maximal 80 kg N/ha für Grünland und maximal 30 kg Ammonium-N bzw. 60 kg Gesamt-N für Ackerland vor. Behalten Sie diese Infos im Blick!

Quelle: OCI

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